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Die Arbeiten des Schornsteinfegers basieren im Wesentlichen auf zwei Rechtsgrundlagen. Hier ein kurzer Überblick:
1. Sicherheit : KÜO
Die Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) regelt das ureigenste Aufgabengebiet des Schornsteinfegerhandwerks: die Betriebs- und Brandsicherheit. Im Rahmen dieser regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung kontrolliert der Schornsteinfeger beispielsweise den Kohlenmonoxid (CO)-Gehalt und den ungehinderten Abzug der Abgase. Außerdem prüft und reinigt er Schornsteine und Abgasleitungen. Die neue KÜO gilt seit Januar 2010 bundesweit.
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2. Umweltschutz: 1. BImSchV
Die in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) erfassten Aufgaben dienen dem Umweltschutz. Der Schornsteinfeger ermittelt zum einen den Wärmeverlust über die Abgase von Öl- und Gasheizungen und zum anderen Rußmenge bzw. Ölrückstände. Neuerdings wird auch der CO-Gehalt bei Ölheizungsanlagen erfasst. Die Ergebnisse geben Hinweise darauf, ob eine Anlage effizient und umweltschonend arbeitet. Für jeden Messwert gelten bestimmte Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen. Bei Heizkesseln für feste Brennstoffe (z.B. Pellet- oder Hackschnitzelheizungen) werden Staubemissionen und der CO-Gehalt überprüft.[/vc_column_text]